FAQ
Alle aufklappen/Alle zuklappen
-
Muss ich mit Wartezeiten rechnen ?
-
Wir reservieren speziell für Sie einen Behandlungstermin, um Wartezeiten zu vermeiden. Für Ihre Behandlung wird zuvor alles optimal vorbereitet, um Ihren Besuch so kurz und angenehm wie möglich zu gestalten. Deswegen bitten wir immer um eine Voranmeldung. Wenn Sie bei uns einen Termin vereinbaren, können Sie davon ausgehen, dass wir, genau wie Sie, Ihren Termin einhalten werden. Manchmal sind Verspätungen von 15 Minuten nicht vorhersehbar. Gerne berücksichtigen wir Ihre bevorzugten Behandlungszeiten.
-
Ich habe keinen Termin aber Schmerzen. Was nun?
-
Bei Schmerzen sollten Sie uns schnellstmöglich kontaktieren. Unsere Rezeption spricht mit Ihnen eine rasche Terminierung ab. Vermeiden Sie möglichst eine Selbstmedikation, um die Diagnostik nicht zu verschleiern und eine adäquate Therapie zu ermöglichen. Aspirin erhöht z.B. die Blutungsneigung).
-
Was muss ich tun, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?
-
Bei Nichteinhaltung eines Termins bitten wir Sie, uns dies schnellstmöglich mitzuteilen. Da wir nach dem Bestellsystem arbeiten, ist für Sie ein Termin reserviert, und es werden Wartezeiten vermieden. Bei rechtzeitiger Absage kann dieser dann anderweitig vergeben werden. Wir notieren gerne Ihre bevorzugten Behandlungszeiten und berücksichtigen diese bei einer individuellen Terminierung.
-
Wann muss ich meine Versichertenkarte mitbringen?
-
Eine Versichertenkarte müssen die gesetzlich versicherten Patienten einmal pro Kalendervierteljahr bei einem Erstbesuch mitbringen.
-
Wann muss ich die Praxisgebühr bezahlen und wie?
-
Die Praxisgebühr wird in der Regel für gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahren bei jeder Erstbehandlung im Kalendervierteljahr einmal fällig. Nicht bezahlen müssen: wer jünger als achtzehn ist; wer zur jährlichen Kontrolluntersuchung für das Bonusheft kommt und keine Begleitbehandlungen in Anspruch nimmt; wer eine Überweisung von einem anderen Zahnarzt aus demselben Quartal vorlegt; wer eine gültige Zuzahlungsbefreiung von seiner Krankenkasse vorlegt; wer zuvor beim zahnärztlichen Notdienst war und einen Beleg vorlegt; wer mit seiner Krankenkasse Kostenerstattung vereinbart. Am einfachsten ist es, die Praxisgebühr bar zu bezahlen.
-
Ich habe Angst vorm Zahnarzt!
-
Es gibt kaum einen Menschen, der ohne Angstgefühle zum Zahnarzt geht. Bei einem Erstbesuch in unserer Praxis findet lediglich eine Befundung, die intraorale und Röntgendiagnostik und ein erstes Gespräch mit Ihnen statt, welches immer stressfrei ist. Anschließend wird Ihnen in einem Gespräch erklärt, wie ein weiteres Vorgehen aussehen könnte und welche Maßnahmen zur Angstlinderung beitragen könnten (Musik, Dämmerschlaf, Medikamente).
-
Was passiert bei einer Kontrolluntersuchung?
-
Bei der Kontrolluntersuchung wird diagnostiziert, ob ein Behandlungsbedarf besteht. Wenn alles in Ordnung ist, wird Ihnen ein individuelles Kontrollintervall für den nächsten Zahnarztbesuch sowie Maßnahmen (Mundhygienetips, Fluoridierung etc.) zur Stabilisierung dieses Zustandes empfohlen. Bei einem Behandlungsbedarf können Ihnen viele Befunde per Intraoralkamera (Kamera für Aufnahmen in Mund) auf einem Bildschirm erklärt werden, und es wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprochen.
-
Werden bestimmte Unterlagen benötigt?
-
Bei Besitz eines Bonusheftes und Röntgenpasses werden diese Dokumente bei uns vervollständigt bzw. bei Bedarf neu angelegt. Sie werden gebeten, uns über Ihre Gesundheit zu informieren, insbesondere wenn Allergien, Diabetes, Herzprobleme oder Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis bekannt sind. Für uns ist es hilfreich, wenn Sie uns die Anschrift und die Telefonnummer Ihres behandelnden Arztes mitteilen und bei Medikamenteneinnahmen die Präparatenamen angeben.
